Fragen & Antworten

Hier beantworten wir Ihre Fragen

Warum soll ich denn mein Dach überhaupt verpachten und einem Dritten zur Nutzung überlassen?

Diese grundsätzliche Frage stellt sich jeder Immobilien- oder Dacheigentümer bevor er sich ernsthaft mit einer Dachverpachtung oder Dachvermietung beschäftigt. Wichtig sind deshalb zunächst nachfolgende Fakten zu kennen:

  1. Sie sind u. bleiben Eigentümer Ihres Gebäudes und Daches und sind damit weiterhin der alleinige „Herr des Geschehens“! Und zwar eigentumsrechtlich ohne jede Einschränkung.
  2. Ihre Rechte und Pflichten sind über einen Dachnutzungsvertrages rechtlich einwandfrei definiert. Ebenso die des Nutzungsberechtigten Dritten.

Sofern Sie also keine Eigenverwendung Ihres Daches planen ist die wirtschaftliche Nutzung Ihrer Dachfläche durch Dritte immer eine Option, über die es sich nachzudenken lohnt!

Warum ist die Verpachtung meiner Dachfläche für mich gewinnbringend? Welchen Nutzen habe ich als Dacheigentümer?

Durch die Verpachtung des bisher ungenutzten Gebäudeteils (Dach) erzielen Sie Einnahmen, die Sie in Form einer Einmalpachtzahlung für 20 Jahre im Voraus erhalten! Die Einmalzahlung erhalten Sie vor Baubeginn (Sie versteuern die Einnahme allerdings nicht einmalig, sondern mit 1/20 p.a.) Wirtschaftlich gesehen erhöhen Sie also mit der Verpachtung Ihres Daches auch den Wert Ihres Gebäudes.

Ein weiterer Nutzen ist, Sie erzielen durch die sogenannte „zweite Dachhaut“ nachweislich kälte- und wärmeisolierende Effekte, evtl. auch geräuschdämmende Effekte bei Regen oder Hagel. Gleichzeitig wird Ihr Dach so auch geschützt (Schutzfunktion).

Der umweltpolitische Nutzen durch die installierte Solaranlage ist Ihr „ökologischer Fußabdruck“ den Sie als Dachverpächter für nachfolgende Generationen hinterlassen.

Wieviel Pacht erhalte ich für mein Dach?

Die Höhe der Pacht ist von verschiedenen Faktoren wie Standort, Stromertrag, der Fix-Quote AC, etc., abhängig und wird individuell ausgehend von der Anlageleistung in Kilowatt Peak (kWp) ermittelt.

Beispiel: Eine Dachfläche von ca. 3.500 qm ergibt eine Anlageleistung von ca. 600 kWp

Anlageleistung= 600 kWp x Preis/kWp z. B. € 166,66 = Einmalpacht 100.000,00 €

Was ist die Einmalpachtzahlung über den Zeitraum von 20 Jahren wert?

Der Vorteil der Einmalpacht im Voraus verbindet sich mit der Frage, was ist dieser Geldbetrag ein, zwei, drei…20 Jahre später wert? (Aufzinsung)

Das Ergebnis eines Anfangskapitals von 100.000,00 € über 20 Jahre, mit z. B. 2 % verzinst, ergibt einen Kapitalwert von 148.594,73 €. Bei einer Verzinsung von z. B. 3 % läge der Wert nach 20 Jahren

bei 180.611,12 € und bei 6 % Verzinsung gar bei 320.713,54 €.

Verändert sich meine Rechtsposition als Eigentümer bezüglich einer Dachnutzung durch Dritte?

Rechtlich gesehen sind und bleiben Sie Eigentümer Ihres Gebäudes und Daches. Als Eigentümer übertragen Sie lediglich das Recht zur zeitlich begrenzten Nutzung Ihres Daches an einen oder mehrere Dritte. Die Grundlage der Verpachtung ist ein reiner Nutzungsvertrag. Grundbuchmäßig bleiben Sie der alleinige Eigentümer.

Für den Nutzungsberechtigten wird sein Recht über den Eintrag einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit nach §§ 1090 BGB ff im Grundbuch eingetragen

Welche sicherheitstechnischen Vorkehrungen gibt es für mich während der Installations-, bzw. der Bauphase - und danach?

Die Pachtzahlung an Sie erfolgt vor Beginn der Baumaßnahmen. Im Zusammenhang mit dem Projekt wird eine Montageversicherung mit Bauhaftpflicht über die gesamte Bauzeit abgeschlossen, die alle etwaig durch Fremde verursachte Schäden, abdeckt.

danach

 Ein umfassendes Versicherungskonzept bestehend aus einer Betreiberhaftpflicht- sowie der Elektronikversicherung in Verbindung mit Ihrer Gebäudebrandversicherung sichert sowohl Sie – als auch den Betreiber – gegen alle etwaigen Schäden in Form eines Allgefahren-Pakets nachhaltig ab.

Es gibt nicht eine Art von Schaden, der nicht mit diesem Paket abgedeckt wäre!

Welche Dachflächen sind für die Verpachtung geeignet?

Alle Dächer auf landwirtschaftlichen Anwesen, Reiterhöfen, Tennishallen oder gewerblich, genutzten Anwesen mit einer Größe von ca. ab 2.000 qm und mehr unabhängig vom Dachzustand, vorzugsweise mit Standorten in Süddeutschland

Welche Eigenschaften muss meine Dachfläche für die Verpachtung erfüllen?

Allgemeine Ausschlusskriterien gibt es nicht. Jede Dach-Art kommt grundsätzlich in Frage. Egal ob in Form von Sattel-/Flach-/oder Pultdächern. Unterschiedliche Dachtypen wie z. B.   Sandwich-/Trapez-/, Ziegel-/ oder Eternitdächer (Asbesthaltige werden im Rahmen von Ganz- oder Teilsanierungen vorschriftsmäßig entsorgt und dann z. B. durch Trapezdächer ersetzt). Die Verrechnung einer anfallenden Dachsanierung erfolgt mit der Dachpacht. Dies führt im Extremfall (je nach erforderlichem Aufwand) zu einer Nullsumme bei der Dachpacht, aber gleichzeitig auch zu einem „neuen, sanierten Dach“ ohne die dafür nötige Eigeninvestition! Grundsätzlich werden alle spezifischen Anforderungen und Fakten zur Dachbeschaffenheit im Vorfeld Ihrer Entscheidung im Zuge einer Begutachtung durch uns geprüft, beurteilt und bewertet.

Wer pachtet meine Dachfläche, bzw. finanziert die Photovoltaikanlage?

Der Pachtvertrag wird i. d. R. immer mit uns geschlossen.

Ich möchte mir offenhalten, mein Dach selbst mit einer Eigenanalage zu nutzen. Gibt es hierzu auch eine Lösung?

Ja natürlich. Grundsätzlich führen wir nach der Angebotsabgabe auch reine Bauleistungen für den Bau Ihrer Eigenanlage aus.

Entstehen für mich zusätzliche Kosten oder Verpflichtungen, wenn ich mein Dach verpachte?

Nein, alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Planung und Projektierung u. späteren Umsetzung stehen, sind für Sie kostenneutral. Auch die notarielle Beglaubigung der Dienstbarkeitsbestellung werden vom Berechtigten getragen.

Wie lange dauert die reine Bauphase für die Dachinstallation einer PV-Anlage?

Die reine Bauphase einer 500-750 kWp-Anlage beträgt dachseitig (witterungsabhängig) bis zur EEG-konformen Inbetriebnahme ca. 4-6 Wochen.

Wie läuft die Dachverpachtung ab?

Nach Aufnahme der Fakten, der Einholung einer Einspeiseanfrage beim zuständigen Energieversorger durch GSN und der Ermittlung der Anlageleistung erhält der Dacheigentümer ein Angebot zur Höhe der Pacht auf Basis des Standortes, des Stromertrags, der Anlageleistung und der Parameter bis zur Einspeisung am NVP (Netzverknüpfungspunkt).

Wie lange ist die Pachtdauer?

20 Jahre + 2 x 5 Jahre Verlängerungsoption.

Was passiert nach Ablauf der Pachtdauer?

Die Parteien vereinbaren sich neu. Grundsätzlich ist die Lebensdauer einer PV-Anlage endlos. Kommt es zu keiner weiteren Einigung, ist der Betreiber/Eigentümer der Anlage auf eigene Kosten gemäß Vertrag zum Rückbau verpflichtet. Die Übernahme und Weiterführung der Anlage durch den Verpächter ist eine zusätzliche Option.

Wie helfe ich der Umwelt mit der Installation einer PV Anlage?

Das Gelingen der Energiewende hängt im Wesentlichen vom Zubau der Erneuerbaren Energien ab. Im Zuge der Bemühungen den Klimawandel weltweit in den Griff zu bekommen ist die CO-2 Einsparung dabei ein Kernelement. Die Sonnenenergie ist nachweislich die „sauberste Form“ im Bereich der Energieerzeugung und wird somit unserer moralischen Verantwortung am besten gerecht.

Kann mein Dach bei der Montage der Photovoltaikanlage beschädigt werden?

Theoretisch ja, faktisch Nein! Auf Ihrem Dach wird nicht gebohrt, gehämmert oder gesägt! Die Unterkonstruktionssysteme sind so ausgelegt, dass z. B. die vorhandenen Bohrlöcher verwendet werden, um die UK zu montieren.

Wenn ja, wer haftet für Schäden?

Alle Schäden, die durch den Solarteur oder am Bau beteiligte Dritte (Dachdecker) verursacht werden, sind durch entsprechende Versicherungen gedeckt. Sie haben nur uns als Ansprechpartner, wir koordinieren die Schadensbehebung und veranlassen alle nötigen Schritte mit dem Versicherer.

Wie oft wird die Anlage gewartet und wie wird die Anlage instandgehalten?

Nach Fertigstellung der Anlage wird einmal im Jahr eine Sichtkontrolle und einmal jährlich eine umfangreiche Inspektion durch den Betreiber der Anlage durchgeführt. Ihr betrieblicher Ablauf ist davon aber nicht betroffen. Alle Termine werden – unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche und Möglichkeiten -ausschließlich mit Ihnen abgesprochen und geplant.  Ansonsten wird die Anlage über ein installiertes Monitoring überwacht, kleinere Störungen können i.d.R. über die Fernüberwachung beseitigt werden.

Kann der Strom auch selbst genutzt werden?

Natürlich, das Modell Eigenstrom/Überschusseinspeisung eignet sich insbesondere für stromintensive Betriebe, die damit Ihre Energiekosten drastisch reduzieren und somit große Einsparpotentiale erzielen. Insbesondere die Kombination, Teile des Daches für den Eigenstromverbrauch zu nutzen (ev. mit Speicherlösung) und das verbleibende Restpotential für die Überschusseinspeisung an Dritte zur Verfügung zu stellen, erfreut sich immer größerer Beliebtheit.

Es gibt zwischenzeitlich so viele Mitwettbewerber- warum sollte ich mein Dach an GSN verpachten?

Wir verfügen über langjährige Erfahrungen, haben ein sehr gutes Netzwerk, haben sehr gute Partner und bisher über 10 Megawatt Anlageleistung gebaut und ans Netz gebracht. Unser Team ist fachkundig, zuverlässig und in jeder Beziehung kompetent. Sie profitieren von unserer professionellen Projektierung, der individuellen Abstimmung des Projektablaufs mit Dacheigentümern, Betreibern und Energieversorgungsunternehmen. Die Rücksichtnahme auf Ihre betrieblichen Anforderungen in der Bauphase ist uns ebenso wichtig wie die verlässliche, vertragsgerechte Umsetzung des Projektes für unsere Investoren.

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